Hintergründe und Auswirkungen häuslicher Gewalt
- ein Curriculum für die Familienbildung -

Vorbemerkungen - Zielstellung - Struktur und Methodik

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Vorbemerkungen

Dieses Curriculum wurde mit einer Projektförderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg (MASGF) im Rahmen des Aktionsplans der Landesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen[1]  vom Institut für angewandte Familien-, Kindheits-, und Jugendforschung an der Universität Potsdam (IFK) entwickelt.

Unter „häuslicher Gewalt“ wird daher im vorliegenden Curriculum die „männliche Gewalt gegen Frauen und ihre hiervon mitbetroffenen Kinder im engen sozialen Nahbereich wie Ehe, Familie und Partnerschaft“[2] verstanden. Es wird hier nicht die Gewalt gegen Kinder und auch nicht die Gewalt gegen Männer thematisiert. Seit mehr als zwei Jahrzehnten werden in der gesamten Bundesrepublik Studien zur Problematik von kindlichen Gewalterfahrungen durchgeführt. Hierzu gibt es zahlreiche Veröffentlichungen, Aktionsprogramme und in jüngster Zeit auch eine Vielzahl von Leitfäden. Auch Männer haben vielfältige Gewalterfahrungen, aber in anderen Zusammenhängen und mit anderen Folgen als Frauen. Deshalb ist eine klare Trennung zwischen den einzelnen betroffenen Gruppen sowohl in der öffentlichen Diskussion als auch in der Forschung und in politischen Aktionsprogrammen erforderlich. Die Gewalt gegen Männer ist in der Öffentlichkeit immer noch ein Tabuthema. Hierzu wird derzeit eine Pilotstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgeführt. Informationen hierzu sind unter http://www.gewalt-gegen-maenner.de abrufbar.

In diesem Curriculum geht es ausschließlich um das Thema Gewalt gegen Frauen und ihre Auswirkungen auf ihre mitbetroffenen Kinder.

Frauen erfahren Gewalt meist in ihrem unmittelbaren familiären Umfeld durch den Ehemann oder den (Ex-)Lebenspartner. Dies geschieht oft in einem sehr persönlichen, intimen Bereich, in dem eigentlich Geborgenheit, Sicherheit und Schutz für alle Familienmitglieder vermutet werden. Gewalttätige Männer wollen häufig mit Mitteln körperlicher, seelischer, sexueller oder ökonomischer Gewalt ihre Macht- und Kontrollposition gegenüber ihren Frauen durch Zwang, Nötigung und Drohung, durch Demütigung und Isolation stärken. Bei den betroffenen Frauen bewirken solche Gewalterfahrungen neben körperlichen und seelischen Schmerzen insbesondere eine Schwächung ihres Selbstwertgefühls, das bis zur eigenen Zerstörung führen kann. Diese Gewaltbeziehung ist ein immerwährendes Pendeln zwischen Abhängigkeit und Gewalterfahrung, aus dem die betroffenen Frauen selten aus eigener Kraft ausbrechen können. Um diesem Kreislauf zu entrinnen, brauchen  sie Hilfe von außen.

Die Bundesregierung hat 1999 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verabschiedet und die Länder aufgefordert, diesen durch wirksame Maßnahmen zu untersetzen. Auch die Bundesländer haben mit Aktionsplänen und Bündnissen gegen Gewalt reagiert. Gemeinsam wurde so ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf verschiedenen Ebenen entwickelt. Die Aktionspläne zielen auf strukturelle Veränderungen, denn bisherige Maßnahmen haben zwar den Opfern geholfen, aber die Ursachen nicht beseitigt. Zum Gesamtkonzept gehören sowohl die Beseitigung der strukturellen Ungleichheit von Frauen und Männern als auch spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt wie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, die Einbeziehung der Thematik in die Aus- und Weiterbildung verschiedener Berufsgruppen, die Unterstützung der Hilfestrukturen und der Erlass von Verwaltungsvorschriften und Gesetzesänderungen.[3] Eine Neuorientierung in dieser Frage ist am deutlichsten an dem veränderten Einsatzverhalten der Polizei und an dem am 01.01.2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu erkennen. Zahlreiche Informationen darüber sind über das Internet unter den Schlagworten „Gewalt gegen Frauen“ bzw. „Häusliche Gewalt“ abrufbar. Das MASGF gibt im 4. Quartal 2004 einen Ratgeber für Opfer häuslicher Gewalt heraus, der dann auf der Homepage des Ministeriums zum Download bereitgestellt wird. In diesem Ratgeber sind umfangreiche Ausführungen zum zivilrechtlichen Schutz, zur Strafverfolgung und zum Opferschutz enthalten.

Der gemeinsame Kampf gegen häusliche Gewalt ist in den Aktionsplänen von Bund und Land festgeschrieben. Mit dem zivilrechtlichen Gewaltschutzgesetz ist eine wesentliche Voraussetzung für die polizeiliche und zivilrechtliche Intervention bei häuslicher Gewalt gegeben. Nun ist der Weg ins Frauenhaus nicht mehr die einzige Möglichkeit für die betroffenen Frauen, Schutz und Hilfe zu finden. Doch ist diese Regelung allein nicht ausreichend, um den betroffenen Frauen zu helfen. Oft ist es ein sehr langer und schmerzhafter Weg, sich von einem gewalttätigen Partner zu befreien. Die Frauen brauchen dabei Beratung und Unterstützung. Neben den polizeilichen und zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen werden die Opfer häuslicher Gewalt durch unabhängige Einrichtungen wie Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen aufgefangen und bei der Bewältigung ihrer Probleme unterstützt. Staatliche Interventionsmaßnahmen können aber immer erst dann greifen, wenn die betroffenen Frauen selber um Hilfe ersuchen, oder wenn durch Familienangehörige, FreundInnen[4] oder ArbeitskollegInnen, aber auch NachbarInnen und Außenstehende zumindest die Vermutung von häuslicher Gewalt geäußert wird. Die Hilfe Dritter ist unerlässlich, doch wie diese erfolgen kann, weiß oft niemand. Viele wollen helfen, sind aber ratlos, wenn sie ZeugInnen oder MitwisserInnen von häuslicher Gewalt, Bedrohung und Misshandlung von Frauen werden. Sie sind emotional betroffen, doch fehlen meist Sachkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit den misshandelten Frauen. Aber auch Scheu und Angst vor Fehleinschätzung der Sachlage behindern eine mögliche Unterstützung von außen.

Das Lehrprogramm orientiert sich an den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“, die im Sommer 2002 Standards und Empfehlungen für die Aus– und Fortbildung zum Thema häusliche Gewalt, insbesondere zu Einführung und Umsetzung des neuen Gewaltschutzgesetzes veröffentlicht hat. Außerdem wurden vorhandene Veröffentlichungen und Studien sowie Materialien des Netzwerks der Brandenburgischen Frauenhäuser e.V. bei der Programmentwicklung berücksichtigt.

Bei der Konzeptentwicklung konnten auch die langjährigen Erfahrungen von Frauenhausmitarbeiterinnen in der Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema häusliche Gewalt und die Ressourcen des Landesbüros des Netzwerks der Brandenburgischen Frauenhäuser e.V. genutzt werden. Außerdem wurden zahlreiche Aktionsprogramme, Publikationen und Veröffentlichungen im Internet zum Thema ‚Häusliche Gewalt’ recherchiert. Neben der Bereitstellung zahlreicher Informationsmaterialien wurden wir durch eine kompetente fachliche Beratung durch die Mitarbeiterinnen von BIG e.V. Berlin unterstützt.
Ein besonderer Dank gilt Frau Sylvia Kühne, Referentin  im MASGF, die mit erheblichem Engagement den Gesamtprozess des Entstehens dieses Curriculums fachlich begleitet hat.

Zielstellung

Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder im Rahmen der Familienbildung zu thematisieren, ist eine Form, dieses gesellschaftliche Problem in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Die Ziele von gewaltpräventiven Familienbildungsangeboten sind, die Situation von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zu verstehen und Handlungsanleitung zur Unterstützung für diese Frauen und ihre Kinder geben zu können.

Angesichts der Tatsache, dass Familien, die diese Angebote von Jugendämtern und freien Trägern nutzen, in der Regel nicht zu den gefährdeten bzw. gewaltbetroffenen Familien gehören, wäre ein Vorbeugen von Gewalt etwa durch ein Konfliktlösungstraining in diesen Familien verfehlt. Statt dessen sollten sie über Erscheinungsformen, Ausmaße und Folgen von häuslicher Gewalt informiert werden, um gewaltbetroffene Frauen in ihrer Nachbarschaft und/oder in ihrem Bekanntenkreis bzw. dem Freundeskreis ihrer Kinder zu erkennen und ihnen beistehen zu können. Betroffene Frauen können wegen des oft jahrelangen Aushaltens und Vertuschens der erlittenen Gewalt nicht ohne weiteres auf das Verständnis hilfsbereiter Menschen rechnen. Nicht selten wird ihnen die Schuld an der fortgesetzten Gewalt zugeschrieben, vor allem dann, wenn sie ihre Kinder nicht schützen können. Eine Sensibilisierung für die Zwangslage dieser Frauen und die besondere Beziehungsdynamik, die die Gewaltspirale vorantreibt, ist daher von großer Bedeutung.

In allen gesellschaftlichen Bereichen, die mit Frauen und Kindern als Opfer häuslicher Gewalt befasst sind, sollte dieses Thema Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein. Abgeleitet aus dem Aktionsplan des Landes Brandenburg sind nicht nur Beratungs- und Hilfsangebote für unmittelbar Betroffene zu entwickeln und vorzuhalten, sondern müssen auch Möglichkeiten zur Information und Aufklärung über häusliche Gewalt sowie zur Konfrontation und Auseinandersetzung mit diesem gesellschaftlichen Phänomen geschaffen werden. Nur so kann eine breitere Öffentlichkeit die Opfer verstehen und ihnen helfen.

Ziel solcher Bildungsangebote ist neben der Informationsvermittlung auch ein Training zum adäquaten Reagieren bei vermuteter oder bekannt gewordener häuslicher Gewalt im Sinne einer Befähigung zu besserer Selbst- und Nachbarschaftshilfe sein. Bei der Entwicklung eines entsprechenden Curriculums für die Familienbildung wurde sich deshalb nicht auf die inhaltliche Entwicklung eines Bildungsangebots beschränkt. Es wurde berücksichtigt, dass die TeilnehmerInnen solcher Veranstaltungen in Familien-, Nachbarschafts- und Mütterzentren immer mehr Wert auf die Entwicklung ihrer eigenen Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit legen. Das Interesse an solchen Angeboten der Familienbildung beruht insbesondere darauf, die eigene Kompetenz im Umgang mit Betroffenen zu stärken.

Das Curriculum thematisiert das Problemfeld Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder und soll als Lehrprogramm für ReferentInnen und MultiplikatorInnen der Familienbildung Fachwissen, methodische Empfehlungen und eine Vielzahl von Sachinformationen und Quellen bereitstellen, um auf einer soliden fachlichen Grundlage mit interessierten Eltern, die hierzu Informationsbedarf signalisieren, aber auch Gesprächs- und Austauschmöglichkeiten zu den sie interessierenden Fragen und Problemen suchen, ins Gespräch zu kommen.

Als weitere Zielgruppe sollen solche Personen in die öffentliche Diskussion einbezogen werden, die durch ihre berufliche Tätigkeit in pädagogischen Arbeitsfeldern wie Schule und Kita einen direkten und regelmäßigen Kontakt zu Kindern und ihren Eltern haben. Dadurch können sie Anzeichen für häusliche Gewalt wahrnehmen und reagieren. Hierzu ist es erforderlich, dass sie selbst mit dem entsprechenden Wissen über die Problematik ausgestattet werden und auch Anleitungen zum Handeln erfahren. Außerdem können sie die Eltern ihrer Kinder für dieses Thema sensibilisieren bzw. ReferentInnen für ein Gespräch zu einer Elternversammlung einladen.

Das Lehrprogramm ist auf der Homepage des IFK eingestellt und dient vor allem als Informations- und Diskussionsplattform für Interessierte. Kommentare und Meinungen der Nutzer können hier ebenfalls angezeigt werden.

Struktur und Methodik

Die thematische Auswahl wurde durch die Zielbestimmung des Curriculums auf die folgenden Module konzentriert:

Ausgehend von einer Problemstellung werden Fragestellungen formuliert, die im Rahmen des jeweiligen Moduls beantwortet werden sollen. Hierzu wird jeweils eine begriffliche Verständigung vorangestellt. Danach folgen Sachinformationen und Argumentationsempfehlungen. Deren Quellen sind immer am Ende des Moduls aufgezeigt. Die Methodik des Lehrprogramms verlangt neben der seminaristischen Vermittlung sachlicher Informationen eine emotional ansprechende Darstellung der beschriebenen Phänomene. Zur Veranschaulichung der einzelnen Problemfelder können eine Reihe von authentischen Zitaten und ausgewählten Fallbeispielen einbezogen werden, die teilweise direkt in dem Modul ausgewiesen sind bzw. in der Anlage in einer etwas ausführlicheren Darstellung zur Verfügung stehen. Der Einsatz dieser Fallbeispiele kann zusätzlich durch Bild- und Tondokumente ergänzt werden. Die Datenbank zu diesem Curriculum enthält neben einer umfangreichen Literaturliste mit kurzen Inhaltsangaben zu den einzelnen Publikationen auch eine Übersicht zu Filmen und Videos, die zum Einsatz kommen können. Das Curriculum kann über das Internet abgerufen werden.

Das BMFSFJ hat im Jahr 2003 die Erarbeitung und Herausgabe eines Medienpakets zum Thema „Häusliche Gewalt“ initiiert und gefördert. Die beiden CD-ROMs hierzu sind unter der Bezeichnung AVA veröffentlicht. AVA1 informiert Betroffene und unterstützt Beratende, während AWA 2 ein Material zur Fortbildung und Sensibilisierung für MitarbeiterInnen der Polizei und des Gesundheits- und Sozialwesens sowie BetriebsrätInnen und Frauenbeauftragte ist. Die interaktive Lernsoftware enthält neben Texten, Checklisten und Tests vor allem Bild- und Tondokumente sowie Videos. Das Material ist kostenlos über die Broschürenstelle des BMFSFJ unter Tel. 0180–5329329 oder www.bmfsfj.de zu beziehen. Die beiden CD-ROMs dürfen auch selbst vervielfältigt werden.

Es sollte im Ermessen der RefentInnen liegen, die zur Verfügung stehenden Materialien auszuwählen und den einzelnen Modulen zuzuordnen.

1] www.gewalt-gegen-frauen.brandenburg.de

2] BIG e.V. (Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt e.V.): Standards und Empfehlungen für die Aus- und Fortbildung zum Thema häusliche Gewalt (2002), Seite 3.

[3] Vgl. hierzu: Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder des Landes Mecklenburg-Vorpommern

4] Wir haben uns in unseren Ausführungen im Sinne einer geschlechtergerechten Sprache für diese Schreibweise entschieden und meinen damit sowohl die weiblichen als auch die männlichen Personen der jeweiligen Gruppe.

 

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